EEG 2021: Anlagen mit Eigenverbrauch bis 30 Kilowatt Leistung werden von der EEG-Umlage befreit!

Die EEG-Novelle wurde heute, 17.12.2020 vom Bundestag beschlossen. Das bedeutet, dass Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch bis 30 Kilowatt Leistung und 30 Megawattstunden im Jahr ab dem 01.01.2021 von der EEG-Umlage befreit sind. Dies gilt auch für alle bestehenden Anlagen bis 30 kWp rückwirkend!

Ein großer Gewinn für alle Hausbesitzer, welche durch eine Wärmepumpe, einem Elektroauto o.Ä. einen sehr hohen Stromverbrauch haben. Nun kann man auch größer als 10 kWp Photovoltaikanlagen errichten, ohne dass der Staat hier seine Hand aufhält (bis 30 kWp).

Leider bringt die EEG-Novelle 2021 nicht nur Vorteile. Dachanlagen ab eine Leistung von 300 Kilowatt sollten bei einer Ausschreibung beteiligt werden, was aktuell nur für Anlagen mit einer Leistung von 750 Kilowatt gesetzlich vorgeschrieben ist. Hintergrund: Man erhält nur 50 Prozent der Vergütung, wenn man sich mit den Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung nicht an den Ausschreibungen beteiligt, kann dafür aber den Solarstrom selbst verbrauchen. 

Hier finden Sie mehr Informationen zur EEG 2021

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Dosol GmbH gerne zur Verfügung – Kontaktieren Sie uns!